AGB
Allgemeine GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von knowtodog
§ 1 Vertragsgegenstand
knowtodog bietet Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeschule an (z.B. Trainingskurse, Vorträge und Seminare). Es handelt sich um Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Ziel ist eine verbesserte Interaktion zwischen Hund und Halter und zwischen dem Hund und seiner Umwelt. knowtodog weißt darauf hin, dass ein Erfolg der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten nicht garantiert ist, sondern lediglich anerkannte Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die sich in der Vergangenheit bewährt haben. Es werden keine Methoden vermittelt, die den Hund verängstigen, ihm Schmerzen zufügen oder ihn in seiner Würde als Lebewesen herabsetzen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Die Leistungen von knowtodog umfassen Einzelstunden, individuelle Beratungen sowie virtuelle Betreuung und ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der veröffentlichten Angebote oder individueller Absprachen. Diese Leistungen werden vertraglich vereinbart und sind bindend.
knowtodog als Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt des Unterrichts, bzw. der Veranstaltung informiert wird.
§ 3 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an den von knowtodog durchgeführten Veranstaltungen erfolgt unter folgenden Bedingungen, deren Einhaltung bei der Anmeldung auf Verlangen nachzuweisen ist:
• Der teilnehmende Hund ist bei der zuständigen Gemeinde ordnungsgemäß angemeldet.
• Läufige Hündinnen dürfen nur nach Absprache an den Schulungsmaßnahmen teilnehmen.
• Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und ausreichenden Impfschutz insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut besitzen (dies ist durch den Impfpass auf Nachfrage nachzuweisen).
• Für den teilnehmenden Hund muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
• Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung der Trainer, anderer Kursteilnehmer und Außenstehender ausgeschlossen ist.
• Die Verwendung von Stachelhalsbändern und der Einsatz sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind strengsten untersagt.
• Der Trainer ist sowohl berechtigt, als auch verpflichtet, Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
§ 4 Vertragsschluss und Vergütung
• Die Bezahlung von Einzelstunden, 5er Karten erfolgt zu Beginn der jeweils ersten Trainingsstunde und ist bar vor Ort zu entrichten. Die Gebühr für das Starter-Paket und 5-er-Karten ist vollständig vorab zu begleichen. Die 5-er- Karten sind nicht übertragbar.
• Eine volle oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Kartenpreises bei unterbliebener rechtzeitiger Inanspruchnahme der Dienstleistungen von knowtodog besteht nicht.
• Die Preise richten sich nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis. Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.
• Der Kunde ist nur mit solchen Ansprüchen zur Aufrechnung berechtigt, die
rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
§ 5 Leistungshindernisse
• Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht, besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren noch auf Nachholung des Termins.
• Eine Absage eines oder mehrerer vereinbarten Termine kann sowohl durch den Kunden als auch durch knowtodog aus wichtigem Grund erfolgen, insbesondere im Falle der Erkrankung – auch des Hundes oder Läufigkeit des Hundes. In diesem Fall wird ein Nachholtermin vereinbart. Allgemein schlechtes Wetter ist kein wichtiger Grund.
• Liegt ein wichtiger Grund zur Absage vereinbarter Termine vor, ist der jeweils andere Vertragspartner hiervon unverzüglich zu unterrichten.
• Wird ein laufender Kurs oder eine laufende Schulungseinheit aus wichtigem Grund abgesagt, wird die Kursgebühr zeitanteilig zurückerstattet. Die gilt nicht, wenn der wichtige Grund ausschließlich auf einem Verschulden der Kunden beruht.
• Sagt der Kunde eine ausschließlich für ihn durchzuführende, einzelne Ausbildungseinheit nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn bei knowtodog so hat der Kunde diese in voller Höhe zu begleichen.
• knowtodog behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, sich entgegen dem geltenden Tierschutz Gesetz verhält oder im Zahlungsrückstand ist. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet.
• knowtodog behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.
§ 6 Haftung
• Die Haftung von knowtodog für jegliche Schäden ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, auch für das Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, sofern nicht die Einhaltung von sogenannten Kardinalpflichten betroffen ist. Kardinalpflichten sind alle wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Einhaltung notwendig ist, um das Vertragsziel zu erreichen und nicht zu gefährden.
• Dies gilt nicht für sämtliche Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von knowtodog oder der von ihr eingesetzten Mitarbeiter oder eines gesetzlichen Vertreters.
• Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzten.
• Die Teilnahme an allen Unterrichtsstunden oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko.
• Der Kunde haftet uneingeschränkt für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung.
§ 7 Copyright
Alle von knowtodog erstellten Texte, hierzu gehören z.B. Informationsblätter zu theoretischen Schulungen, Trainingsbucheinträge usw., unterliegen dem Copyright und dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 8 Datenschutz
Fotos und Videoaufnahmen, die während Veranstaltungen oder Trainingseinheiten erstellt werden, darf knowtodog nach Absprache mit dem Kunden für eigene Zwecke auf der Homepage oder in Printmedien veröffentlichen.
Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der
Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von knowtodog gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Die Personen- Daten einschließlich der Wohn- und E Mail Adresse werden nicht an Dritte weitergegeben (ausgenommen Steuerberater).
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von knowtodog
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.